Zinkphosphatieren (Bondern)

Verfahren
Zinkphosphatieren
Beim Phosphatieren werden Grundmetalle oder eine darauf abgeschiedene Metallschicht in einer phosphorsäure- und phosphathaltigen Lösung behandelt. Hierbei bildet sich dann eine dünne, kristalline Salzschicht, welche in Wasser unlöslich ist. Sie besteht allgemein aus sog. sekundären und tertiären Metallphosphaten (z. B. ZnHPO4 bzw. Ca3(PO4)2), welche ggf. noch mit Metalloxiden gemischt sind. Die Salzschicht ist mit dem Grundmetall oder dem auf ihr befindlichen Metallüberzug fest verwachsen und enthält zahlreiche Kapillaren und Hohlräume, welche ihr ein gutes Saugvermögen für Öle oder auch Lacke etc. verleiht. Allerdings bedingt diese Oberflächenstruktur auch, daß Phosphatschichten nie vollständig dicht sind und somit durch die Phosphatierung allein kein genügender Korrosionsschutz erzielt wird. Bereits feuchte Luft greift in einer nicht nachbehandelten Phosphatschicht das darunterliegende Eisen nach kurzer Zeit durch die Poren unter Bildung von Flugrost an. Aus diesem Grund wird die von HATTLER aufgebrachte Zink-Phosphatschicht daher stets beölt.
Garantien für die Dauer der Schutzwirkung können wegen den unterschiedlichen Lager- und Transportbedingungen nicht gegeben werden. Phosphatschichten sind mittel- bis dunkelgrau und für dekorative Zwecke ungeeignet. Verdünnte Säuren und Alkalien greifen diese Überzüge an und lösen sie leicht auf. Wegen der kristallinen Struktur sind Angaben zur Schichtdicke ungenau; man teilt hier üblicherweise das Schichtgewicht in g/m2 mit, wobei diesem ein Bereich der ungefähren Überzugsdicken zugeordnet ist. Bei von HATTLER aufgebrachten Zink-Phosphatüberzügen beträgt das Schichtgewicht 3,5 – 5 g/m2, was einer ungefähren Schichtdicke von 1,5 – 2,5 µm entspricht. Zu berücksichtigen ist hierbei, daß auf rauhen Grundwerkstoffen grundsätzlich dickere und gröbere Schichten als auf glatten Metalloberflächen entstehen.
Normative Erwähnung:
DIN EN ISO 9717:2018-02, verschiedene Werksnormen
Anm.: Die hier angegebenen Informationen und Daten beziehen sich auf bei HATTLER angewendete Verfahren, erheben keinen Anspruch auf Vollständig-/Richtigkeit und dienen als unverbindliche Richtwerte.